1. Todesbescheinigung Arzt
Todesfall im Spital / Altersheim:
- Die Spitalverwaltung oder die Heimleitung besorgt die Todesbescheinigung beim zuständigen Arzt und schickt diese direkt dem Zivilstandsamt Uri, Altdorf zu.
- Einsargung im Spital
Todesfall zu Hause:
- Die Angehörigen benachrichtigen einen Arzt (Hausarzt oder Pikettarzt) zwecks ärztlicher Feststellung des Todes und Ausstellung der Todesbescheinigung.
- Die Todesbescheinigung muss bei der Meldung des Todesfalles (siehe Punkt 3) abgegeben werden.
- Einsargung durch Bestatter und anschliessende Überführung in die Totenkapelle.
2. Bestattungsdienst
- Die Angehörigen nehmen mit einem der unten aufgeführten Bestattungsinstitute Kontakt auf.
- Entscheid Erdbestattung oder Kremation
WICHITG: Die Kremation/Erdbestattung kann frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden. Erdbestattung spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes.
- Alle Details betreffend Einsargung, Aufbahrungsort, Grabkreuz, Art des Sarges/der Urne etc. müssen direkt mit dem Bestattungsinstitut besprochen werden.
Bestattungsdienste:
Abschied – Bestattung Baumann Florian, Utzigen 10, 6460 Altdorf
Telefon: 079 700 44 88 / E-Mail: info@abschiedbestattung.ch
Bestattungsinstitut Gisler Marco, Sagenmattweg 6, 6460 Altdorf
Telefon: 041 870 59 59 / E-Mail: info@bestattungen-uri.ch
Bissig Peter, Dorfstrasse 6, 6461 Isenthal
Telefon: 079 229 04 17 / E-Mail: peterbissig@holzbildhauen.ch
3. Meldung des Todesfalles
Verwaltung:
- Jeder Todesfall ist schnellstmöglich durch ein Familienmitglied oder einen nahen Verwandten persönlich bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde (Stimm- und Steuerdomizil) der verstorbenen Person zu melden.
- Mitzubringen sind:
Original ärztliche Todesbescheinigung (nur falls der Tod zu Hause eingetreten ist)
Familienbüchlein (falls vorhanden)
- Die Kremation wird durch die Gemeindeverwaltung organisiert.
Pfarramt (Sekretariat Sebais Tel. 041 870 13 40):
- Die Angehörigen müssen sich mit dem Pfarramt des Bestattungsortes in Verbindung setzen um folgendes zu besprechen:
Datum der Bestattung
Trauergottesdienst (Lebenslauf, Chor/Musik)
Abdankung
4. Allfällige weitere Erledigungen durch die Angehörigen
Über den Todesfall orientieren:
Angehörige und Freunde, Vereine und Jahrgänger
Arbeitgeber oder Geschäftspartner
Bei Rentenbezügern: zuständige Ausgleichskasse telefonisch benachrichtigen
private Unfallversicherung / Lebensversicherung / Krankenkasse / Pensionskasse / übrige Versicherungen
sonstiges (laufende Abonnemente, Banken, Vermieter, etc.)
Todesanzeige:
WICHTIG: Zuerst mit dem Pfarramt und der Gemeindeverwaltung das Bestattungsdatum definitiv festlegen!
Für allfällige Todesanzeigen in den Zeitungen ist unter Umständen ein sofortiger Telefonanruf von Vorteil (Aufgabefrist)
Text Todesanzeige aufsetzen (Mustertexte sind bei den Druckereien vorhanden)
Anzahl der zu druckenden Todesanzeigen festlegen (Verwandte, Bekannte, Jahrgänger etc.)
Couverts für Todesanzeigen anschreiben
Blumenschmuck
Sargbouquet
Urnenkranz
Grabkränze (Text auf Schleife)
(die spätere Entsorgung der Grabkränze erfolgt durch die Angehörigen)
Vorbereitung Bestattung
Lebenslauf verfassen
Besondere Wünsche für den Trauergottesdienst
Lokal für Traueressen festlegen und reservieren
Letzte Verfügung
Eine allfällige letztwillige Verfügung (Testament) muss unverzüglich dem Gemeinderat des Wohnortes eingereicht werden.
Weiteres
Für allfällige Fragen betreffend Siegelung, Rechnungsruf, Inventar, Erbenbescheinigung, Testamentseröffnung und Erbteilung ist die Gemeindeverwaltung des Wohnortes der verstorbenen Person zuständig.
Quelle: Zivilstandsamt Uri