Dem Rat, der aus sechs Mitgliedern besteht (1 Sitz vakant), obliegt die Verwaltung der Kirchgemeinde. Insbesondere ist er verantwortlich für die Bereitstellung der finanziellen Mittel, für die Verwaltung von Einkünften und kirchlichen Stiftungen sowie für den Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen. Er wählt die Angestellten, vollzieht die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlungen und sorgt für die Vertretung nach aussen.