Pfadilokal
Betriebs- und Mietreglement Pfadilokal Seedorf
Allgemein
Ausmass: ca. 8x15m
Einteilung: 1 kleiner Aufenthaltsraum mit kleiner Küche
1 grosser Aufenthaltsraum
WC-Räume (1x Rollstuhl/ 1x normal)
Heizung: Elektroheizung
Bemerkungen: rollstuhlgängig
Trägerschaft: Kirchgemeinde Seedorf
Benützung
Dieses Lokal soll die Bedürfnisse für Pfadi-Aktivitäten abdecken, in erster Linie für
Scouting Seedorf und PTA Uri.
Das Lokal ermöglicht der Kirchgemeinde Seedorf, allfällige eigene Bedürfnisse abzudecken.
Dieses Lokal kann, wenn es die Auslastung erlaubt, auch an andere Institutionen oder
Privatpersonen vermietet, beziehungsweise zur Verfügung gestellt werden.
Die Benützung während dem Schiessbetrieb des Schiessstandes Seedorf ist untersagt.
Übernachtungen im Pfadilokal sind nicht erlaubt.
Gebühren
| Seedorfer Privatpersonen | Fr. 200.00 |
| Seedorfer Vereinsanlass ohne Einnahmen | Fr. 150.00 |
| Seedorfer Vereinsanlass mit Einnahmen | Fr. 250.00 |
| Auswärtige Vereine | Fr. 300.00 |
| Auswärtige Privatpersonen | Fr. 250.00 |
| Pauschalmiete Woche (ab 3 Tagen) | Fr. 500.00 |
Allfällige Reparatur- oder Reinigungsarbeiten werden separat in Rechnung gestellt
(Fr. 30.- pro Stunde Arbeit)
Reservation
Die Reservation kann über das Sekretariat Seelsorgeraum (041 870 13 40 /
Mail: pfarrei@sebais.ch) erfolgen.
Der Mietvertrag tritt erst mit Unterzeichnung des Vertrages und Eingang des Mietbetrages definitiv in Kraft.
Die Reservationen können ohne Begründung abgelehnt werden.
Bemerkungen
Die Benutzerregeln müssen eingehalten werden.
Der Vertrag muss vom Vermieter und dem Mieter unterzeichnet werden.